FAQs Arbeitgeber

Wählen Sie bei der Registrierung die Rolle des Benutzers: Arbeitgeber . (Auch wenn Sie nach anderen Unternehmen oder Handwerkern suchen)
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Nach Bestätigung und Anmeldung können Sie Stellenanzeigen schalten .
Sie können sich anmelden, nachdem Sie auf den Bestätigungslink geklickt haben, der nach der Registrierung gesendet wurde. Speichern Sie Ihre Login-Daten in Ihrem Browser .
Sie können Ihren Lebenslauf erst nach der Anmeldung als Arbeitgeber anlegen . Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus, andernfalls wird keine Stellenanzeige hochgeladen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an: info (ad) diebauarbeiter.ch
Alle Dienstleistungen für die Platzierung einer beliebigen Anzahl von Stellenangeboten sind kostenlos. Auch alle Aktualisierungen von Informationen.
Für die Arbeit in der EU stellt das Amt für soziale Sicherheit des Landes des Arbeitssuchenden ein A1-Dokument aus, in dem angegeben ist, wo der Arbeitssuchende Steuern sowie Sozial- und Krankenversicherungen zahlt. Arbeitssuchende können dieses Dokument beim Sozialversicherungsamt ihres Landes beantragen.
Gewerbetreibender - in einigen Ländern ist außer der Ausstellung eines A1-Dokuments auch eine Registrierung bei der Ausländerpolizei und der Handelskammer erforderlich.
Unternehmen - Mit Ausnahme der oben genannten Informationen können andere Verpflichtungen bestehen, z. B. Beiträge zum Work Holiday Special Fund oder umsatzsteuerliche Registrierungen. Überprüfen Sie dies immer, bevor Sie in ein bestimmtes Land reisen .
Die Mehrheit der Firmenbesteller bietet nicht nur ihren eigenen Arbeitnehmern, sondern auch den Handwerkern eine kostenlose Unterkunft an.
Für Krankenversicherungszwecke kann Freiberufler bei der Krankenkasse kostenlos die Europäische Krankenversicherungskarte oder das Formular S1 beantragen.
Wir empfehlen dringend auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung , die alle EU-Länder abdecken kann und deren Kosten im Vergleich zu möglichen Risiken sehr akzeptabel sind.
Ein Unternehmen oder Unternehmer aus EU-Ländern kann seine Mitarbeiter für maximal 90 Tage im Jahr in die Schweiz entsenden. Firma oder Gewerbetreibender ist verpflichtet, sich 8 Tage vor Beginn der Tätigkeit in CH über Meldeverfahren zu melden. Die bestätigte Anmeldung ist ab dem 1. Tag des Beginns der Tätigkeit in CH obligatorisch.
Wenn Sie in CH ankommen, müssen Sie Folgendes haben:
- Bestätigung der Meldung / Meldebestätigung
- Formular A1, das Ihre Geschäftstätigkeit und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge mindestens 2 Monate vor der Ankunft in CH bestätigt
- den Vertrag und die Vereinbarung mit dem öffentlichen Auftraggeber in einer der Schweizer Amtssprachen
Wer in dieser Zeit mehr als 100'000 Franken verdient, ist in der Schweiz zur Mehrwertsteuer verpflichtet.
Sozialabgaben werden an den Heimatstaat gezahlt.
Der Arbeitgeber muss das schweizerische Arbeitsrecht einhalten: Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitssicherheit usw.