Doppelbesteuerung

Es besteht die Gefahr, dass Ihr Einkommen zweimal besteuert wird, wenn zwei Länder das Recht haben, Ihr Einkommen zu besteuern, weil zum Beispiel:

  • Sie leben in einem EU-Land, arbeiten aber in einem anderen (Grenzgänger)
  • Sie sind für eine kurze Aufgabe ins Ausland geschickt worden
  • Sie leben und suchen Arbeit im Ausland und haben Arbeitslosengeld aus Ihrem Heimatland überwiesen
  • Sie haben sich in ein Land zurückgezogen und erhalten eine Rente von einem anderen

In diesen Situationen unterliegen Sie zwar immer den Steuervorschriften Ihres Wohnsitzlandes , müssen jedoch möglicherweise auch im anderen Land Steuern zahlen.

Glücklicherweise haben die meisten Länder Doppelbesteuerungsabkommen . Diese Vereinbarungen ersparen Ihnen normalerweise die Doppelbesteuerung:

  • Gemäß vielen bilateralen Steuerabkommen wird der Steuerbetrag, den Sie in dem Land entrichtet haben, in dem Sie arbeiten, mit der Steuer verrechnet, die Sie in Ihrem Wohnsitzland schulden
  • In anderen Fällen ist das Einkommen, das Sie in dem Land verdienen, in dem Sie arbeiten, möglicherweise nur in diesem Land steuerpflichtig und in Ihrem Wohnsitzland steuerfrei

Sie sollten beachten, dass die Steuersätze in den beiden betroffenen Ländern höchstwahrscheinlich unterschiedlich sein werden. Wenn der Steuersatz in dem Land, in dem Sie arbeiten, höher ist, ist dies der endgültige Steuersatz, den Sie zahlen - auch wenn die in diesem Land entrichtete Steuer mit der in Ihrem Wohnsitzland fälligen Steuer verrechnet wird oder wenn Sie von Ihrem Wohnsitzland befreit sind von weiteren Steuern.

Um eine Befreiung von der Doppelbesteuerung zu beantragen, müssen Sie möglicherweise nachweisen, wo Sie Ihren Wohnsitz haben und dass Sie bereits Steuern auf Ihr Einkommen gezahlt haben. Erkundigen Sie sich bei den Steuerbehörden Welchen Nachweis und welche Unterlagen müssen Sie einreichen.

Die Informationen auf dieser Seite beschreiben die gängigsten Regeln in Doppelbesteuerungsabkommen. Bitte überprüfen Sie die für Ihre Situation relevanten Details des einzelnen Steuerabkommens, die möglicherweise von diesen Regeln abweichen.

Welche Regeln gelten, wenn Sie:

Grenzgänger

Wenn Sie in einem EU-Land leben und in einem anderen arbeiten, hängen die für Ihr Einkommen geltenden Steuervorschriften von den nationalen Gesetzen und Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesen beiden Ländern ab - und die Vorschriften können erheblich von denen abweichen, die bestimmen, welches Land für die soziale Sicherheit zuständig ist Probleme.

Abhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen müssen Sie möglicherweise in Ihrem Arbeitsland sowie in Ihrem Wohnsitzland Steuern zahlen :

Wenn Sie Angestellter sind, wird das Einkommen, das Sie in seinem Hoheitsgebiet verdienen, in den meisten Fällen von dem Land besteuert, in dem Sie arbeiten.

Wenn Sie in dem Land, in dem Sie leben, aber grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen, selbstständig und als solcher registriert sind, müssen Sie im Allgemeinen in dem Land, in dem Sie Dienstleistungen erbringen, Einkommenssteuer zahlen, wenn Sie eine feste oder unbefristete Basis einrichten Einrichtung "(wie ein Büro oder ein Geschäft). Erkundigen Sie sich bei den Steuerbehörden, welche Regeln für Ihren Fall gelten.

Wenn Sie in einem EU-Land leben, aber Ihr gesamtes oder fast gesamtes Einkommen in einem anderen verdienen und dort Steuern zahlen, sollte das Land, in dem Sie Ihr Einkommen verdienen, Sie so behandeln, als würde es einen Einwohner behandeln - das heißt, es sollte Ihnen die gleiche Steuer geben Erleichterungen und Steuerbefreiungen sowie sonstige Steuervorteile für Gebietsansässige, z. B. persönliche Zulagen oder die Möglichkeit, eine gemeinsame Steuererklärung mit Ihrem Ehepartner auszufüllen.

Die grenzüberschreitenden Partnerschaften der europäischen Arbeitsverwaltungen In Ihrer Region können Sie herausfinden, ob für Grenzgänger besondere steuerliche Regelungen bestehen, die für Sie gelten.

Ein im Ausland entsandter Arbeiter

Wenn Sie für einen kurzen Zeitraum (bis zu 2 Jahre) ins Ausland entsandt werden, bleiben Sie im Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes. Die Einkünfte aus einer Entsendung ins Ausland können jedoch im Gastland besteuert werden .

Wenn Sie von Ihrem Unternehmen ins Ausland entsandt werden, müssen Sie möglicherweise in dem Land, in dem Sie mit dem Einkommen arbeiten, das Sie während Ihrer Entsendung verdienen , keine Steuern zahlen, wenn :

  • Sie bleiben in einem Jahr weniger als 6 Monate im Ausland und
  • Ihr Gehalt wird direkt von Ihrem Arbeitgeber (zu Hause) bezahlt, nicht von einer Niederlassung oder einem anderen Unternehmen, das Ihr Arbeitgeber in dem Land hat, in dem Sie arbeiten

Ein Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied

Wenn Sie in einem Land wohnen und Mitglied der Geschäftsleitung eines Unternehmens in einem anderen Land sind , kann das Land, in dem sich das Unternehmen befindet, Gebühren und Einkünfte in Bezug auf diese Rolle besteuern .

EU-Länder können alle Sachleistungen (zum Beispiel Aktienoptionen oder Firmenwagen), die Sie als Vorstandsmitglied erhalten, als Teil Ihrer Gebühren behandeln.

Wenn Sie neben Ihrer Funktion als Vorstandsmitglied für dasselbe Unternehmen als Berater, Berater oder gewöhnlicher Angestellter tätig sind, werden Ihre Einkünfte aus diesen Funktionen höchstwahrscheinlich der gleichen steuerlichen Behandlung unterliegen wie die Einkünfte aus anderen grenzüberschreitenden Tätigkeiten Pendler (siehe oben).

Ein Mitarbeiter, der in einem EU-Land für ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen arbeitet

Wenn Sie in einem EU-Land wohnen und dort für ein in einem anderen EU-Land ansässiges Unternehmen arbeiten, unterliegen Sie gemäß den meisten Steuerabkommen normalerweise nur in Ihrem Wohnsitzland der Steuerpflicht .

Ein mobiler Künstler oder Sportprofi

Wenn Sie in einem anderen EU-Land - außerhalb des EU-Landes, in dem Sie steuerlich ansässig sind - als Entertainer (z. B. Musiker, Theater-, Film-, Radio- oder Fernsehkünstler) oder als Sportprofi arbeiten, kann Ihr Einkommen besteuert werden das Land, in dem das Geld verdient wurde . Dies kann der Fall sein, auch wenn Sie indirekt über eine andere Person oder ein Unternehmen (z. B. eine Verwaltungsgesellschaft, ein Team, eine Truppe oder ein Orchester) bezahlt werden.

Die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes und ob Sie dort eine feste Basis haben oder nicht, werden oft nicht berücksichtigt: Entscheidend ist die Leistung im Land.

Wenn die Aufführung oder Veranstaltung jedoch ausschließlich oder hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder wenn das von Ihnen verdiente Geld unerheblich ist, werden Ihre Einnahmen in einigen Ländern nicht besteuert . Ihr Einkommen unterliegt jedoch weiterhin den Steuervorschriften Ihres Heimatlandes (dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind).

Ihr Heimatland wird oft entweder:

  • das Geld, das Sie durch Aufführungen oder Veranstaltungen in einem anderen EU - Land verdient haben, von der Steuer befreit , oder
  • Gewähren Sie Steuervergünstigungen für Einkommenssteuern, die an der Quelle in dem Land gezahlt werden, in dem Sie das Geld verdient haben

Um eine Steuerrückerstattung oder Steuervergünstigung in dem Land zu beantragen, in dem Sie leben, müssen Sie wahrscheinlich einige Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Sie Steuern auf das im Ausland verdiente Einkommen gezahlt haben. Möglicherweise müssen Sie beeidigte Übersetzungen aller offiziellen Dokumente beibringen, die zur Stützung Ihrer Forderung verwendet werden.

Beamter im Ausland

Wenn Sie abgeordnet sind, um im Ausland als Beamter zu arbeiten, oder wenn Sie in einem EU-Land leben, aber in einem anderen als Beamter arbeiten, gelten in der Regel die folgenden Bedingungen:

  • Sie zahlen weiterhin Steuern auf die Einkünfte aus Ihrem Beamtenjob nur in dem Land der Verwaltung, in dem Sie beschäftigt sind
  • Einkommensteuer zahlen Sie nur in dem Land, in dem Sie arbeiten, wenn Sie dort wohnhaft sind und
    • Sie sind Staatsangehöriger dieses Landes oder
    • Sie sind nicht nur zu dem Zweck dorthin gezogen, als Beamter zu arbeiten (zum Beispiel haben Sie bereits dort gewohnt, bevor Sie als Beamter eingestellt wurden).

Eine arbeitslose Person auf der Suche nach Arbeit im Ausland

Wenn Sie einen kurzen Zeitraum ( weniger als 6 Monate im Jahr ) in einem anderen EU-Land verbringen, ohne dort zu arbeiten, werden Sie in diesem Land wahrscheinlich nicht als steuerlich ansässig angesehen. In diesem Fall sollten übertragene Leistungen bei Arbeitslosigkeit nur in dem Land besteuert werden, in dem sie gezahlt werden.

Wenn Sie mehr als 6 Monate in einem Jahr in einem anderen EU-Land verbringen, können Sie als in diesem Land steuerpflichtig gelten und Arbeitslosenunterstützung, die aus einem anderen Land überwiesen wurde, kann dort besteuert werden. In der Tat sind Arbeitslosenleistungen nach vielen bilateralen Steuerabkommen nur im Land des steuerlichen Wohnsitzes steuerpflichtig.

Wenn Sie jedoch ein dauerhaftes Zuhause haben und eine starke persönliche und wirtschaftliche Bindung zu Ihrem Heimatland haben, können Sie auch dann als steuerresident in Ihrem Heimatland gelten, wenn Sie länger als 6 Monate im Ausland bleiben. In diesem Fall hat das andere EU-Land möglicherweise keinen Anspruch auf Besteuerung Ihrer Arbeitslosenunterstützung

Rentner im Ausland

Wenn Sie in ein anderes EU-Land in den Ruhestand getreten sind und dort mehr als 6 Monate im Jahr verbracht haben , werden Sie in diesem Land möglicherweise als steuerpflichtig eingestuft. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise Steuern auf Ihr gesamtes weltweites Einkommen zahlen - einschließlich der Renten, die Sie aus anderen EU-Ländern erhalten.

Ausnahme: Renten des öffentlichen Sektors werden in der Regel nur in dem Land besteuert, in dem Sie beschäftigt sind.

Quellen, die Sie überprüfen sollten

Dies ist nur eine Zusammenfassung dessen, was normalerweise passiert. So finden Sie heraus, welche Regeln in Ihrem Fall gelten:

  • Fragen Sie ein örtliches Finanzamt
  • Überprüfen Sie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ihrem Gastland und dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind
  • Wenn Sie ein im Ausland tätiger Beamter sind, überprüfen Sie das geltende Völkerrecht und alle besonderen internationalen diplomatischen / konsularischen Vereinbarungen, um herauszufinden, ob Sie als Beamter in dem Land, in dem Sie arbeiten, Anspruch auf Steuervergünstigungen haben

 

Quelle: europa.eu