FAQs Arbeitssuchender (Angestellter, Handwerker, Unternehmen)

Wählen Sie bei der Registrierung im Feld Benutzerrolle: Arbeitssuchender.
Auch wenn Sie ein Händler oder ein Unternehmen sind, das nach Unteraufträgen sucht.
Der Bestätigungslink wird an Ihr E-Mail-Konto gesendet.
Nach Bestätigung und Anmeldung können Sie Ihren Lebenslauf anlegen.
Sie können sich anmelden, nachdem Sie auf den Bestätigungslink geklickt haben, der nach der Registrierung gesendet wurde. Speichern Sie Ihre Login-Daten in Ihrem Browser .
Sie können Ihren Lebenslauf erst nach dem Login als Jobsucher anlegen . Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus, andernfalls wird der Lebenslauf nicht hochgeladen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an: info (ad) diebauarbeiter.ch
Die Platzierung des Lebenslaufs ist kostenlos, ebenso alle Aktualisierungen der Informationen.
Für die Arbeit in der EU stellt das Amt für soziale Sicherheit im Land des Arbeitssuchenden ein A1-Dokument aus, in dem angegeben ist, wo der Arbeitssuchende Steuern sowie Sozial- und Krankenversicherungen zahlt. Sie können dieses Dokument beim Sozialversicherungsamt in Ihrem Heimatland beantragen.
Gewerbetreibender - in einigen Ländern, mit Ausnahme des A1-Dokuments, ist eine Registrierung bei der Ausländerpolizei und der Handelskammer erforderlich.
Unternehmen - Mit Ausnahme der oben genannten Informationen können andere Verpflichtungen bestehen, z. B. Beiträge zum Work Holiday Special Fund oder umsatzsteuerliche Registrierungen. Überprüfen Sie dies immer, bevor Sie in ein bestimmtes Land reisen.
Einige Unternehmen bieten nicht nur ihren eigenen Arbeitnehmern, sondern auch Handwerkern kostenlose Unterkünfte an.
Für Krankenversicherungszwecke können Sie bei der Krankenkasse in Ihrem Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte oder das Formular S1 beantragen .
Wir empfehlen dringend auch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung , die alle EU-Länder abdecken kann und deren Kosten im Vergleich zu möglichen Risiken sehr akzeptabel sind.
Ein Unternehmen oder Unternehmer aus EU-Ländern kann seine Mitarbeiter für maximal 90 Tage im Jahr in die Schweiz entsenden. Firma oder Freiberufler sind verpflichtet, sich 8 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit in CH über Meldeverfahren zu melden. Die bestätigte Anmeldung ist ab dem 1. Tag des Beginns der Tätigkeit in CH obligatorisch.
Wenn Sie in CH ankommen, müssen Sie Folgendes haben:
- Bestätigung der Meldung / Meldebestätigung
- Formular A1, das Ihre Geschäftstätigkeit und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge mindestens 2 Monate vor der Ankunft in CH bestätigt
- den Vertrag und die Vereinbarung mit dem öffentlichen Auftraggeber in einer der Schweizer Amtssprachen
Wer in dieser Zeit mehr als 100'000 Franken verdient, ist in der Schweiz zur Mehrwertsteuer verpflichtet.
Sozialabgaben werden an den Heimatstaat gezahlt.
Der Arbeitgeber muss das schweizerische Arbeitsrecht einhalten: Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitssicherheit usw.