FAQs - Familienbeihilfe

  • Kann ich Anspruch auf Mutterschutzleistungen erheben, wenn ich vor 6 Monaten nach Belgien gezogen bin, um dort zu studieren?

    NEIN - In Belgien haben nur Arbeitnehmer oder Selbständige Anspruch auf gesetzliches Mutterschaftsgeld oder Mutterschaftsgeld.

  • Ich lebe in den Niederlanden, arbeite aber in Deutschland, wo ich Anspruch auf Kindergeld habe. Mein Mann ist in den Niederlanden arbeitslos - und hat nach niederländischen Regeln auch Anspruch auf Kindergeld. Können wir sowohl deutsche als auch niederländische Leistungen erhalten?

    NEIN - Sie sollten nur deutsche Leistungen erhalten. Wenn Sie in mehr als einem Land einen Anspruch auf Familienleistungen haben, legen die Behörden fest, wer sie zahlen soll. Sie werden nicht in vollem Umfang von mehr als einem Land profitieren. Ansprüche aufgrund von Arbeit haben immer Vorrang vor Ansprüchen aufgrund von Renten oder Arbeitslosenunterstützung.
    Wenn sich jedoch herausstellt, dass die deutschen Leistungen niedriger sind als die, auf die Sie in den Niederlanden Anspruch haben, zahlen Ihnen die niederländischen Behörden die Differenz.
  • Ich bin Slowene und pendle jeden Tag, um in Österreich über die Grenze zu arbeiten. Haben meine Frau und ich Anspruch auf österreichisches Kindergeld für unsere in Slowenien lebende Familie?

    Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf österreichisches Kindergeld.
    Wenn Ihre Frau jedoch auch Anspruch auf Familienleistungen hat, weil sie in Slowenien arbeitet, werden die Behörden ermitteln, wer sie bezahlen soll. Sie werden nicht in vollem Umfang von mehr als einem Land profitieren. Wenn der Anspruch in beiden Ländern auf der Arbeit beruht, erhalten Sie Ihre Leistungen aus dem Land, in dem Ihre Kinder leben, dh aus Slowenien.
    Wenn sich herausstellt, dass die slowenischen Leistungen niedriger sind als die, auf die Sie in Österreich Anspruch haben, zahlen Ihnen die österreichischen Behörden die Differenz.
  • Ich bin Portugiese, habe sechs Monate in Frankreich gearbeitet und werde ein weiteres Jahr bleiben. Kann ich für mein Kind, das vor zwei Monaten geboren wurde und in Porto lebt, französische Familienleistungen erhalten?

    NEIN - als entsandter Arbeitnehmer sind Sie bei der Sozialversicherung Ihres Heimatlandes versichert, auch wenn Sie im Ausland arbeiten. Sie haben nur Anspruch auf portugiesische Familienleistungen.
  • Ich arbeite in Deutschland, mein Mann arbeitet in der Schweiz und wir leben mit unseren Kindern in Österreich. Wo können wir Kindergeld bekommen?

    Sie können Kindergeld aus der Schweiz oder aus Deutschland beziehen. Sie werden nicht in vollem Umfang von mehr als einem Land profitieren. Wenn der Anspruch in beiden Ländern auf der Arbeit beruht, erhalten Sie Ihre Leistungen, auch wenn Ihre Kinder in einem anderen Land leben, in dem Sie arbeiten und am meisten bezahlen.
  • Ich weiß, dass mein Mann, der in Schweden lebt, immer noch Kindergeld bekommt, auch nachdem wir uns scheiden ließen und ich in mein Heimatland Estland zurückgezogen bin. Kann ich das Geld für unsere beiden Kinder bekommen, die bei mir leben?

    JA - Wenden Sie sich an die estnische Behörde für Familienleistungen und lassen Sie sich die Leistungen stattdessen direkt auszahlen, da Sie die Person sind, die die Familie tatsächlich unterhält.
  • Ich bin arbeitslos. Habe ich Anspruch auf Familienleistungen?

    Sie haben Anspruch auf Familienleistungen gemäß der Gesetzgebung des Landes, in dem Ihre Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird, auch wenn Ihre Familienmitglieder in einem anderen EU-Land leben (in diesem Fall in den 28 EU-Ländern + Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz). Wenn Sie ein arbeitsloser Grenzgänger sind, erhalten Sie Arbeitslosengeld aus dem Land, in dem Sie leben, und nicht aus dem Land, in dem Sie zuletzt versichert waren. In diesem Fall ist das Land, in dem Sie leben, auch für Ihre Familienleistungen verantwortlich. Der Anspruch auf Familienleistungen hängt von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab. Bitten Sie daher Ihre örtliche Sozialversicherungseinrichtung um Rat.
  • Ich bin Rentner. Wer zahlt meine Familienleistungen?

    Als Rentner erhalten Sie normalerweise Familienleistungen aus dem Land, in dem Ihre Rente gezahlt wird, vorausgesetzt, Ihre Kinder wohnen im selben Land. Wenn Ihre Kinder in einem Land wohnen, das Ihnen keine Rente zahlt, und Sie eine Rente aus mehr als einem EU-Land beziehen (in diesem Fall aus den 28 EU-Ländern + Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz), dem Land, in dem Sie leben Die längste abgeschlossene Versicherungsdauer ist für die Gewährung von Familienleistungen zuständig.
  • Ich arbeite in einem EU-Land (in diesem Fall den 28 EU-Ländern + Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz). Mein Ehepartner lebt mit den Kindern in einem anderen EU-Land, in dem er / sie auch arbeitet. Welche Familienleistungen erhalten wir?

    Wenn die Eltern in zwei verschiedenen EU-Ländern arbeiten (in diesem Fall in den 28 EU-Ländern + Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) und die Kinder in einem dieser beiden Länder leben, ist das Land, in dem die Kinder leben, für Ihre Familie verantwortlich Leistungen. Der Anspruch auf Familienleistungen in dem Land, in dem Sie arbeiten, ist bis zur Höhe der Leistungen, die von dem Land, in dem Ihr Ehepartner arbeitet und in dem Ihre Kinder leben, gewährt werden, ausgesetzt. Wenn die Höhe der Familienleistungen in dem Land, in dem Ihr Ehepartner arbeitet und Ihre Kinder leben, niedriger ist als in dem Land, in dem Sie arbeiten, wird der Unterschied durch einen Zuschlag ausgeglichen, der von dem Land gezahlt wird, in dem Sie arbeiten.
  • Wo beantrage ich Leistungen, wenn meine Familienangehörigen in verschiedenen EU-Ländern leben (in diesem Fall in den 28 EU-Ländern + Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz)?

    Sie haben in der Regel Anspruch auf Familienleistungen in dem Land, in dem Sie arbeiten oder arbeitslos sind. Sie müssen bei der zuständigen Institution dort einen Anspruch geltend machen, gegebenenfalls über Ihren Arbeitgeber. Diese Einrichtung wird sich an die Einrichtungen des Landes wenden, in dem Ihre Familienmitglieder leben, um Informationen über die Zusammensetzung der Familie (Anzahl der Familienmitglieder, Alter, Anschrift usw.) zu erhalten. Wenn das Land, in dem Sie arbeiten, nicht für Ihre Leistungen gemäß den "Prioritätsregeln" verantwortlich ist, leitet die Institution Ihren Anspruch an die Institution des tatsächlich zuständigen Landes weiter, die Ihren Anspruch so behandelt, als hätten Sie ihn dort eingereicht.
  • Ich habe Anspruch auf Familienleistungen für dasselbe Familienmitglied und für denselben Zeitraum in zwei Ländern. Kann ich Leistungen aus beiden Ländern erhalten?

    NEIN -   Sie können im selben Zeitraum und für dasselbe Familienmitglied keine doppelten Familienleistungen erhalten. Es gibt "Prioritätsregeln" bei sich überschneidenden Ansprüchen. Nach diesen Regeln wird der Anspruch auf Familienleistungen in einem der Länder ausgesetzt. Diese Aussetzung ist jedoch niemals vollständig: Leistungen, die von einem Land geschuldet werden, werden bis zur Höhe der Leistungen ausgesetzt, die nach den Rechtsvorschriften des Landes, das Vorrang hat, geschuldet werden. Dies bedeutet, dass das Land mit den höheren Leistungen einen Zuschlag zahlen muss, der der Differenz zwischen den beiden Leistungen entspricht, wenn der Betrag der "suspendierten" Familienleistung höher ist als der Betrag der von dem Land mit der Priorität gewährten Leistung.

 

Quelle: europa.eu