Entsandte Arbeitnehmer

Ihr Arbeitgeber kann Sie vorübergehend in ein anderes EU-Land entsenden (in diesem Fall in die 28 EU-Mitgliedstaaten + Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz). Während dieses Zeitraums erwerben Sie den Status eines entsandten Arbeitnehmers und profitieren von einigen der gleichen Arbeitsbedingungen und Rechte wie Arbeitnehmer in Ihrem Gastland, bis Ihre Entsendung abgeschlossen ist.

Eine Buchung kann so lange dauern, wie es erforderlich ist, eine bestimmte Aufgabe zu erledigen. Wenn Ihre Entsendung abgeschlossen ist, sollten Sie in das EU-Land zurückkehren, aus dem Sie entsandt wurden.

Arbeitsbedingungen

Sie fallen unter die Beschäftigungsbedingungen Ihres Gastlandes, wenn diese vorteilhafter sind als die Ihres Heimatlandes. Diese Bedingungen und Beschäftigungsbedingungen beziehen sich auf:

  • Mindestlohnsätze : Ihr Lohn darf nicht unter dem örtlichen Mindestlohn oder dem in allgemein verbindlichen Tarifverträgen in Ihrem Beschäftigungsbereich festgelegten Lohn liegen, sofern dieser im Gastland in Kraft ist
  • maximale Arbeitszeiten
  • Mindestruhezeiten
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Bedingungen für die Einstellung von Arbeitnehmern durch Zeitarbeitsunternehmen
  • Beschäftigungsbedingungen für Schwangere, Neugeborene und Jugendliche (unter 18 Jahren)
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen und andere Regeln zur Verhinderung von Diskriminierung .

Ihr Arbeitgeber kann auch Ihre Reisekosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in dem EU-Land bezahlen , in dem Sie entsandt wurden, sofern dies in der Gesetzgebung Ihres Heimatlandes vorgesehen ist. Diese Zulagen müssen zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden.

Andere Rechte

Während des Versands in ein anderes EU-Land:

  • Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis - es sei denn, Sie werden von Kroatien nach Österreich entsandt, wo in bestimmten Sektoren Einschränkungen gelten
  • Sie müssen Ihre beruflichen Qualifikationen nicht anerkennen lassen . Möglicherweise müssen Sie jedoch für einige Berufe eine schriftliche Erklärung abgeben: Erfahren Sie mehr über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Wenn Sie in den Ruhestand treten, müssen Sie sich nicht mit Rentenversicherungsträgern aus verschiedenen Ländern befassen , da die Sozialversicherungsträger in den Ländern, in denen Sie entsandt wurden, nicht beteiligt sind
  • Sie müssen Ihren Wohnsitz bei den Behörden anmelden , wenn Ihre Entsendung länger als 3 Monate dauert
  • Sie haben in Ihrem Gastland keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Sie erwerben in Ihrem Gastland keine dauerhaften Aufenthaltsrechte .

Wenn Sie für längere Zeit in ein anderes EU-Land entsandt werden, möchten Sie möglicherweise, dass Ihre Familie dort zu Ihnen kommt. Dies kann aufgrund der Rechte der eigenen EU-Bürger geschehen, jedoch nicht aufgrund Ihrer Angehörigen.

Einkommenssteuer

Wenn Sie weniger als sechs Monate in Ihrem Gastland arbeiten, sollten Sie dort nicht einkommensteuerpflichtig sein. Es gibt jedoch keine EU-weiten Regeln, in denen festgelegt ist, in welchem ​​Land Ihr Einkommen bei einer Entsendung besteuert werden kann. Dies kann in nationalen Gesetzen oder Steuerabkommen zwischen EU-Ländern festgelegt sein.

Sozialversicherungsschutz im Ausland

Als entsandter Arbeitnehmer müssen Sie oder Ihr Arbeitgeber bei der Sozialversicherungseinrichtung in Ihrem Heimatland ein PD A1-Formular anfordern, um weiterhin vom Sozialversicherungssystem in Ihrem Heimatland abgedeckt zu sein . Da Ihr PD A1-Formular nur 24 Monate gültig ist, haben Sie bei einer längeren Entsendung in ein anderes EU-Land folgende Möglichkeiten:

  • Wechseln Sie in das Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie gebucht sind, oder
  • beantragen Sie, dass die Gültigkeitsdauer Ihres Formulars für die Sozialversicherung verlängert wird, um in Ihrem Heimatland versichert zu bleiben.

Eine Verlängerung des Sozialversicherungsschutzes wird gewährt, wenn eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Behörden in den an Ihrer Entsendung beteiligten Ländern getroffen wurde und dies in Ihrem Interesse liegt. Informieren Sie sich bei einer Entsendung in ein anderes EU-Land über Ihren Sozialversicherungsschutz.

Vor deinem Posting

Möglicherweise muss Ihr Arbeitgeber den Behörden in Ihrem Gastland auch eine Voranmeldung mit den folgenden Angaben senden:

  • Ihr Arbeitsplatz
  • die Dauer Ihrer Entsendung
  • Kontaktdaten und
  • sonstige relevante Informationen.

Nationale Websites zur Veröffentlichung

Auf der nationalen Website Ihres Gastlandes finden Sie die Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer sowie Kontaktinformationen der örtlichen Behörden.

 

Quelle: europa.eu