FAQs - Kurzzeitentsendung von Arbeitnehmern (max. 2 Jahre)

  • In dem Land, in das ich von meinem Arbeitgeber zur Arbeit geschickt wurde, verdienen alle meine Kollegen den Mindestlohn. Bin ich auch dazu berechtigt?

    JA - Während der gesamten Zeit, in der Sie dort arbeiten, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die Grundregeln des Landes zum Schutz der Arbeitnehmer einzuhalten. Dazu gehören Mindestlohn, Arbeitszeit, Mindestruhezeiten usw.

    Weitere Informationen zu Ihren Rechten erhalten Sie beim Verbindungsbüro des jeweiligen Landes für entsandte Arbeitnehmer.

  • Ich bin selbständig und beabsichtige, einige Monate im Ausland zu arbeiten. Welche Formalitäten sind notwendig?

    Wenn Sie nur einige Monate in einem anderen EU-Land arbeiten möchten, ist es für Sie die beste Möglichkeit, sich selbst ins Ausland zu entsenden.

    Dies ermöglicht es Ihnen, im Ausland zu arbeiten und gleichzeitig vom Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie normalerweise arbeiten, abgedeckt zu bleiben.

    Vor Ihrer Abreise sollten Sie:

    • Beantragen Sie ein A1-Formular (vormals E 101). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Verbindungsbüro im Heimatland nach entsandten Arbeitnehmern, welche Behörde diese Dokumente ausstellt.

      Mit diesem Formular wird nachgewiesen, dass Sie und Ihre Angehörigen im Ausland noch bis zu 2 Jahre von Ihrem heimischen Sozialversicherungssystem gedeckt sind.

      Um dieses Formular zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass die Tätigkeiten, die Sie im Ausland ausüben möchten, mit denen in Ihrem Heimatland vergleichbar sind. Wie? Siehe den EU-Leitfaden zu Entsendebestimmungen.
    • Beantragen Sie das S1-Formular (vormals E 106) bei Ihrer Gesundheitsbehörde im Heimatland. Dadurch haben Sie und Ihre Familie während Ihres Aufenthalts Anspruch auf medizinische Versorgung.
    • Geben Sie möglicherweise im Voraus eine Erklärung ab, dass Sie Ihren Beruf im Gastland ausüben werden.

      Um herauszufinden, ob und wie dies erforderlich ist, wenden Sie sich an Ihr Verbindungsbüro für entsandte Arbeitnehmer.

    Wenn Sie während der Zeit, in der Sie dort arbeiten (aber nur kurze Besuche machen), nicht in das Land ziehen müssen, brauchen Sie lediglich eine europäische Krankenversicherungskarte. Sie können einen von Ihrer häuslichen Gesundheitsbehörde erhalten.

    Wenn Sie im Land ankommen , sollten Sie:

    • Informieren Sie sich über Aufenthaltsformalitäten, auch wenn Sie nur einen kurzen Aufenthalt planen.
    • Reichen Sie dort Ihr S1-Formular (vormals E 106) bei einer Gesundheitsbehörde ein (falls zutreffend).
  • Ich bin selbständig und habe die in meinem A1-Formular (vormals E 101) angegebene Entsendezeit absolviert. Leider ist meine Arbeit noch nicht beendet. Kann ich mein Posting verlängern?

    JA - Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn Ihre Arbeit aufgrund unvorhergesehener Umstände länger dauert als ursprünglich veranschlagt und die gesamte Buchungsdauer einschließlich der zusätzlichen Verlängerung nicht länger als 2 Jahre beträgt.

    An welche Behörde sollten Sie sich wenden? Fragen Sie das Verbindungsbüro nach entsandten Arbeitnehmern in dem Land, in dem Sie arbeiten.

    Sie müssen nachweisen, dass aufgrund unvorhergesehener Umstände zusätzliche Arbeiten erforderlich wurden. Andernfalls kann die Behörde des Gastlandes die Verlängerung ablehnen.

    In diesem Fall können Sie immer noch im Ausland bleiben, aber Ihr Status ändert sich zu Expatriate. Dies bedeutet, dass Sie zum Sozialversicherungssystem des Gastlandes wechseln müssen (dort Beiträge zahlen und nicht mehr in Ihrem Heimatland).

  • Ich bin selbstständig und habe ein dreijähriges Projekt in einem anderen EU-Land abgeschlossen. Ich würde mich gerne ins Ausland begeben, um vom Sozialversicherungssystem meines Heimatlandes abgedeckt zu bleiben. Ist das möglich, obwohl ich länger als 2 Jahre arbeite?

    MÖGLICHERWEISE - Wenn von Anfang an klar ist, dass Sie länger als 2 Jahre im Ausland arbeiten, können Sie eine Ausnahme von den Gesetzen des Gastlandes in diesem Bereich beantragen, damit Sie für die Dauer Ihrer Arbeit von Ihrer heimischen Sozialversicherung gedeckt bleiben im Ausland.

    Ausnahmen dieser Art variieren von Fall zu Fall, bedürfen der Zustimmung der Behörden in beiden Ländern und gelten nur für einen festgelegten Zeitraum.

    An welche Behörde sollten Sie sich wenden? Fragen Sie das Verbindungsbüro des Gastlandes nach entsandten Arbeitnehmern.

  • Was passiert, wenn ich während meiner Entsendung in ein anderes EU-Land einen Unfall habe? Deckt mein Gesundheitssystem in meinem Heimatland mich und meine Familie ab?

    JA - für bis zu 2 Jahre ( unabhängig davon, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber eingestellt wurden oder sich selbstständig machen ).

    Um eine ärztliche Behandlung vor Ort zu erhalten, benötigen Sie 2 Dokumente:

    • eine europäische Krankenversicherungskarte
    • ein A1-Formular (dies beweist, dass Sie von Ihrem Heimatland gedeckt sind)

     

     

    Quelle: europa.eu