Einkommenssteuer im Ausland

Welches Land kann Sie besteuern?

Es gibt keine EU-weiten Vorschriften, nach denen EU-Bürger, die außerhalb ihres Heimatlandes leben, arbeiten oder ihre Zeit verbringen, mit ihrem Einkommen besteuert werden.

Das Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, kann jedoch in der Regel Ihr weltweit verdientes oder unverdientes Gesamteinkommen besteuern. Dies umfasst Löhne, Renten, Leistungen, Einkünfte aus Immobilien oder anderen Quellen sowie Kapitalgewinne aus Immobilienverkäufen aus allen Ländern der Welt.

Informationen zu Grundsteuern, örtlichen Steuern, Schenkungs- und Erbschaftssteuern erhalten Sie von Ihrem örtlichen Finanzamt .

Jedes Land hat seine eigene Definition des Steuerwohnsitzes, jedoch:

  • Sie gelten in der Regel in dem Land als steuerpflichtig, in dem Sie mehr als 6 Monate im Jahr verbringen

  • Wenn Sie weniger als 6 Monate im Jahr in einem anderen EU-Land verbringen, bleiben Sie in der Regel in Ihrem Heimatland steuerpflichtig .

Überprüfen Sie Steuersätze, Kontaktdaten der Steuerbehörden, Definitionen des Steuerwohnsitzes in den verschiedenen EU-Ländern:

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Doppelwohnsitz

In einigen Fällen können Sie in zwei Ländern gleichzeitig steuerpflichtig sein, und in beiden Ländern müssen Sie möglicherweise Steuern auf Ihr weltweites Gesamteinkommen zahlen. Glücklicherweise haben viele Länder Doppelbesteuerungsabkommen , in denen in der Regel festgelegt wird, in welchem ​​der beiden Länder Sie als Einwohner behandelt werden können.

Wenn das Steuerabkommen keine Lösung bietet oder wenn Ihre Situation besonders kompliziert ist, wenden Sie sich an die Steuerbehörden eines oder beider Länder und bitten Sie sie, Ihre Situation zu klären.

Entsandte Arbeitnehmer / Arbeitsuchende

In einigen Fällen, z. B. bei befristet im Ausland entsandten Arbeitnehmern oder bei Arbeitssuchenden im Ausland , können Sie in Ihrem Heimatland als steuerpflichtig eingestuft werden, auch wenn Sie länger als 6 Monate im Ausland bleiben - wenn Sie Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis behalten Zuhause in Ihrem Heimatland und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu diesem Land sind stärker. Kontaktieren Sie die Steuerbehörden um zu überprüfen, welche Regeln für Sie gelten.

In einem solchen Fall kann Ihr Gastland Sie ebenfalls besteuern - Ihr lokaler Arbeitgeber kann beispielsweise zum Zeitpunkt der Zahlung Steuern von Ihrem Gehalt abziehen.

Unabhängig davon, ob Sie weiterhin in Ihrem Heimatland wohnhaft sind oder nicht, kann dieses Land Einkünfte (beispielsweise aus Immobilien) besteuern, die dort anfallen.

Beachten Sie in diesen Fällen, dass es Lösungen zur Doppelbesteuerung gibt, und stellen Sie sicher, dass Ihr Einkommen nicht zweimal besteuert wird, wenn dies nicht erforderlich ist .

Fiktiver Steuerwohnsitz

Unter einigen Doppelbesteuerungsabkommen In dem Land, in dem Sie Ihr gesamtes oder fast das gesamte Einkommen verdienen, werden Sie als Steuerinländer behandelt, auch wenn Sie nicht dort wohnen. Diesen Status eines fiktiven Steuerinhabers gewähren einige Länder Grenzpendlern.

Nach den EU-Vorschriften hat jedes Land noch einen gewissen Spielraum, um zu entscheiden, wie viel Prozent Ihres Einkommens „fast alle“ ausmachen. Unabhängig davon, ob das Land, in dem Sie das gesamte Einkommen oder fast das gesamte Einkommen verdienen, Sie als Steuerinländer behandelt oder nicht, ist es in jedem Fall verpflichtet, Ihnen die gleichen Zulagen und Steuererleichterungen zu gewähren, die es einem Einwohner gewährt.

Wenn Sie alle Zulagen erhalten, die den Bewohnern des Landes, in dem Sie arbeiten, zur Verfügung stehen, können Sie natürlich nicht damit rechnen, alle Zulagen und Erleichterungen zu erhalten, die den Bewohnern des Landes, in dem Sie leben, zur Verfügung stehen. Beachten Sie, dass die Steuerbehörden miteinander kommunizieren, um sicherzustellen, dass Sie keine doppelten Zulagen und Erleichterungen erhalten.

Gleichbehandlung

Nach den EU-Vorschriften sollten Sie unabhängig davon, in welchem ​​EU-Land Sie als steuerresident gelten, unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Landes besteuert werden. Zum Beispiel sollten Sie in dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind oder in dem Sie das meiste oder das meiste Ihres Einkommens verdienen, Anspruch haben auf:

  • alle verfügbaren Familienzulagen und Steuerabzüge für Kinderbetreuungskosten, auch wenn die Kosten in einem anderen EU-Land anfallen

  • Alle verfügbaren Steuerabzüge für Hypothekenzinsen, auch für ein Haus, das Sie in einem anderen EU-Land besitzen

  • Gemeinsame Steuerveranlagung mit Ihrem Ehepartner, falls dies in diesem Land möglich ist

Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, können Sie sich individuell beraten lassen .

 

Quelle: europa.eu