Arbeitsgenehmigungen

Als EU-Bürger (oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins oder Norwegens) benötigen Sie in der Regel keine Arbeitserlaubnis , um irgendwo in der EU zu arbeiten (in diesem Fall die 28 EU-Mitgliedstaaten + Island, Liechtenstein und Norwegen).

Für Selbständige in der EU ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Die kroatischen Staatsbürger benötigen jedoch noch eine Arbeitserlaubnis, um eine Beschäftigung in Österreich aufzunehmen.

Liechtenstein schreibt Quoten vor, die die Zahl der Menschen begrenzen, die dort arbeiten und leben können. Dieses Quotensystem gilt für Staatsangehörige aller EU-Länder, Norwegens und Islands.

Staatsangehörige Kroatiens

Ihr Recht, als Arbeitnehmer in einem anderen EU-Land zu arbeiten, kann durch Übergangsregelungen bis zum 30. Juni 2020 eingeschränkt sein.

Die meisten EU-Länder haben diese Beschränkungen aufgehoben. Möglicherweise benötigen Sie jedoch noch eine Arbeitserlaubnis, um in Österreich zu arbeiten.

In Kroatien arbeiten

Ihr Recht, als Arbeitnehmer in Kroatien zu arbeiten, kann durch Übergangsregelungen eingeschränkt werden. Wenn Sie aus Österreich kommen, benötigen Sie möglicherweise eine Arbeitserlaubnis.

Arbeiten in der Schweiz

Die meisten EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis in der Schweiz. Einschränkungen gelten für Staatsangehörige Kroatiens, die noch eine Arbeitserlaubnis benötigen. Erfahren Sie mehr über die Arbeit in der Schweiz als EU-Bürger.

Gemäß dem EU-Schweiz-Abkommen über die Freizügigkeit können Schweizer Staatsangehörige in der EU frei leben und arbeiten.

Mehr Informationen

Bevor Sie versuchen, in einem Land zu arbeiten, in dem noch Einschränkungen bestehen, sollten Sie Informationen zu den geltenden Verfahren einholen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung des Landes, in dem Sie arbeiten möchten, oder bei einem europäischen Arbeitsberater.

Beispielgeschichte

Stellen Sie sicher, dass Sie eine Arbeitserlaubnis haben, bevor Sie ins Ausland ziehen

Marko aus Kroatien nimmt ein Jobangebot in Wien an und zieht sofort nach Österreich. Aber er kann keine Arbeitserlaubnis bekommen und muss nach Kroatien zurückkehren.

Wenn Sie aus Kroatien kommen, ist es wichtig zu prüfen, ob Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen, bevor Sie in ein anderes Land ziehen, um eine Arbeit aufzunehmen. Wenn ja, denken Sie daran, dass Ihr Antrag auf Arbeitserlaubnis möglicherweise abgelehnt wird.

Buchungen ins Ausland

Es gibt keine Beschränkungen für entsandte Arbeitnehmer - mit einer Ausnahme: Österreich wendet zeitweilige Beschränkungen für kroatische Arbeitnehmer an, die von Unternehmen in bestimmten Sektoren entsandt werden, nicht jedoch für Selbständige.

Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger

Als Nicht-EU-Bürger haben Sie möglicherweise das Recht, in der EU (in diesem Fall in den 28 EU-Mitgliedstaaten + Island, Liechtenstein und Norwegen) zu arbeiten und in Bezug auf die Arbeitsbedingungen mit EU-Bürgern gleich behandelt zu werden. Diese Rechte hängen von Ihrer Nationalität oder Ihrem Status als Familienangehörige von EU-Bürgern ab.

Staatsangehörige der Türkei

Als türkischer Staatsangehöriger hängt Ihr Recht, sich in der EU zu bewegen und zu arbeiten, ausschließlich von den nationalen Vorschriften Ihres EU-Gastlandes ab. Wenn Sie legal in der EU beschäftigt sind, haben Sie die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Landes.

Sie haben folgende Rechte:

  • Nach einem Jahr legaler Beschäftigung haben Sie Anspruch auf eine Erneuerung Ihrer Arbeitserlaubnis für denselben Arbeitgeber, wenn ein Arbeitsplatz verfügbar ist
  • Nach drei Jahren legaler Beschäftigung können Sie den Arbeitgeber wechseln und auf jedes andere Stellenangebot mit den gleichen beruflichen Qualifikationen reagieren
  • Nach vier Jahren legaler Beschäftigung haben Sie vollen Zugang zu jeder bezahlten Beschäftigung in diesem EU-Land.

Staatsangehörige anderer Länder, die ein Abkommen mit der EU haben

Sie genießen die gleichen Arbeitsbedingungen wie Staatsangehörige Ihres EU-Gastlandes, wenn Sie Staatsangehöriger eines der 79 Länder der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staatengruppe oder einer der folgenden Staaten sind:

  • Albanien
  • Algerien
  • Andorra
  • Marokko
  • Montenegro
  • Nordmakedonien
  • San Marino
  • Russland
  • Tunesien

Staatsangehörige von Ländern ohne Abkommen mit der EU

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes sind, das mit der EU kein Abkommen geschlossen hat, hängt Ihr Recht, in einem EU-Land zu arbeiten, von den nationalen Gesetzen dieses Landes ab.

Wenn Sie mit einem EU-Bürger in einer familiären Beziehung stehen, haben Sie:

  • Ich brauche keine Arbeitserlaubnis, um zu arbeiten
  • das Recht auf Gleichbehandlung haben, einschließlich des Zugangs zu allen sozialen und steuerlichen Vorteilen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem EU-Einwanderungsportal.

 

Quelle: europa.eu