ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1.1 mediacity Ltd. gibt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen („AGB“) von MC heraus, die die vertraglichen Beziehungen zu Unternehmen regeln, in die MC im Zusammenhang mit der Nutzung von MC Electronic Systems oder der Erbringung von Dienstleistungen für Kunden im Folgenden definiert wird.

1.2 Abweichende Vereinbarungen im Vertrag (wie nachstehend definiert) haben Vorrang vor diesen AGB.

1.3 Für das Vertragsverhältnis zwischen MC und dem Kunden gilt ebenfalls

(a) Diese AGB, deren Text in der Fußzeile verfügbar ist,
(b) Produktbedingungen, wie nachstehend definiert,
(c) Richtlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten, wie nachstehend definiert,
(d) Bestimmungen von Dokumenten, auf die sich diese AGB oder Produktbedingungen beziehen, und
(e) Bestimmungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

1.4 Aktuelle Kontakt- und Rechnungsdaten von MC finden Sie unter https://diebauarbeiter.ch .

1.5 Der Kunde erkennt an, inwieweit er der Verarbeitung personenbezogener Daten und anderen Anforderungen zugestimmt hat, die sich aus dem Status des MC als für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher oder Bearbeiter ergeben. Die aktuelle Version der Standarddokumentation für Endbenutzer finden Sie unter Datenschutzgrundsätze.

2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

2.1 Die in diesen AGB verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:
(a) MC Electronic Systems: Websites oder andere Computerprogramme (einschließlich mobiler Anwendungen) und zugehörige Datenbanken, die MC anderen Personen, insbesondere über das Internet, zur Verfügung stellt.
(b) Werbung: eine Präsentation eines Angebots oder einer vom Kunden als potenzieller Arbeitgeber angeforderten Stelle, die in MC Electronic Systems unter anderen in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Konditionen angezeigt wird.
(c) Kunde: Ein Unternehmen, das eine Vereinbarung mit MC geschlossen hat. Der Auftraggeber hat auch den Vermittler zu beauftragen.
d) MC: mediacity sro,
(e) Richtlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten: die Bedingungen, die die Rechte und Pflichten der Parteien während der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Vereinbarung regeln.
(f) Antwortsysteme: Elektronische Systeme des Kunden, die Antworten auf Werbung bereitstellen.
(g) Produktbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, die andere Rechte und Vorschriften der Vertragsparteien für die Erbringung der relevanten Dienstleistungen regeln.
(h) Service: Jeder MC-Service, der im Rahmen von MC Electronic Systems angeboten und bereitgestellt wird, oder ein Service, der direkt von den MC-Vertretern oder ihren autorisierten Vertretern bereitgestellt wird, insbesondere alle in diesen AGB aufgeführten Services.
(i) Vereinbarung: Eine Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen MC und dem Kunden in irgendeiner Form (einschließlich schriftlicher oder elektronischer Bestellungen) geschlossen wird.
(j) Parteien: Vertragsparteien, dh MC und der Kunde.
(k) AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MC für Unternehmen.
(l) Ausländische Server: Server mit Stellenangeboten oder offenen Stellen außerhalb der Tschechischen Republik, die nicht von MC betrieben werden.
(m) Agent: Ein Kunde, der über MC Electronic Systems nach Bewerbern für Dritte sucht, z. B. eine Personalagentur.

3. ÜBERBLICK ÜBER MC SERVICES

3.1 Werbung, Datenverarbeitung, Datenauswertung und sonstige Statistiken:
(a) Veröffentlichung von Werbung und automatisierte Verarbeitung von Personaldaten unter Verwendung des vereinbarten elektronischen Systems MC,
(b) Organisation der automatisierten Veröffentlichung von Werbung auf fremden Servern, dh durch MC Electronic Systems oder durch MC-Mitarbeiter, die die Zusammenarbeit mit Betreibern relevanter fremder Server arrangieren. Dieser Service umfasst den gesamten Prozess, der zur Veröffentlichung der Kundenwerbung auf dem Foreign Server führt.
(c) Durchsuchen von Datenbanken mit Lebensläufen von Stellenbewerbern, die von MC geführt werden, und Zulassen, dass die Kunden darauf zugreifen und Lebensläufe überprüfen, um Stellen anzubieten.
(d) Werbedienstleistungen im Internet, die MC dem Kunden im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt erbringt (Personalwerbung, Personalberatung, Anwerbung von Mitarbeitern), die aus der Schaffung, technischen Umsetzung und Präsentation der Werbefläche in MC Electronic Systems bestehen zugunsten des Kunden oder der vom Kunden bestimmten Personen,
(e) Sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsmarktaussichten.

3.2 Bildungsangebote:
(a) Bereitstellung oder Organisation von Online-Schulungen durch die MC Electronic Systems,
(b) Bereitstellung oder Vermittlung anderer Bildungsdienstleistungen im Personalbereich und in anderen Bereichen gemäß den Anforderungen der MC-Kunden,

3.3 Beratungsdienstleistungen: Personalberatung und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsmarktberatung oder ähnliche Dienstleistungen, sofern MC und der Kunde dies im Vertrag vereinbart haben.

3.4 Vermittlungsleistungen: zwischen MC und dem Kunden vereinbarte Vermittlungsleistungen.

4. HAFTUNG FÜR DEN INHALT

4.1 Über die MC Electronic Systems sind Kunden verpflichtet, Folgendes vorzulegen:
(a) Nur solche Informationen, die Dritten und MC keinen Schaden zufügen, und
b) Klare und hinreichend genaue Angaben, die insbesondere keinen falschen Eindruck von der Art der angebotenen und nachgefragten Personen oder Stellen erwecken.

4.2 Der Kunde, der die präsentierten Informationen in MC Electronic Systems gespeichert hat, ist für deren Inhalt verantwortlich. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass MC Informationen zur Dateneingabe in die elektronischen Systeme speichert, die eine eindeutige Identifizierung eines bestimmten Kunden ermöglichen.

4.3 Gemäß dem Vertrag erhaltene Informationen können von MC zur Beilegung von Streitigkeiten mit dem Kunden aufgrund der Offenlegung falscher Informationen oder zur Verhinderung der Nutzung von MC Electronic Systems durch den Kunden verwendet werden, der Informationen offengelegt hat, die gegen diese Bedingungen verstoßen.

4.4 Die MC im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellten Daten können öffentlich zugänglich sein.

5. Umgang mit Informationen

5.1 MC ist nicht zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet, wenn:
(a) Dienstleistungen enthalten Informationen, die im Widerspruch zum Recht der Tschechischen Republik, zu allgemeinen ethischen Regeln, zur öffentlichen Ordnung oder zu anerkannten moralischen Grundsätzen stehen,
(b) Dienstleistungen enthalten sexuell anregende Informationen sowie Stellenangebote oder Teilzeitjobs, die sexuelle Dienstleistungen beinhalten,
(c) Für die Vermittlung von Aufträgen durch den Kunden ist eine Manipulationsgebühr zu entrichten.
(d) Die Anzeigen bieten Arbeitsplätze mit Multi-Level-Marketing (MLM),
(e) Die Anzeigen enthalten allgemeine und kommerzielle Informationen zu den Produkten des Kunden mit Werbecharakter (z. B. „Wir bieten Au-Pairs an“, „Lassen Sie das Internet Geld für Sie verdienen“ oder „Ich werde es gegen Entgelt tun“ usw.).
(f) In einer Anzeige sind mehrere Jobs, Teilzeitjobs, Kunden oder andere potenzielle Arbeitgeber aufgeführt. Bei Verstößen gegen diesen Artikel ist MC berechtigt, für jedes zusätzliche Stellenangebot, das im Anzeigentext aufgeführt ist, den vollen Preis einer anderen Anzeige zu erhalten. Wenn die Anzeige auf der Grundlage eines Abonnements veröffentlicht wird, ist MC berechtigt, die gesamte Anzahl der Credits, für die das ursprüngliche Stellenangebot veröffentlicht werden würde, als separate Anzeigen zu verwenden.
(g) Die Informationen werden entgegen den Gepflogenheiten und Vorschriften zum Ausfüllen von Eingabeformularen dargestellt (z. B. unter Verwendung von Sternchen, Unterstrichen und anderen Sonderzeichen in der Berufsbezeichnung).
(h) Informationen und Lebensläufe von Dritten werden ohne deren Wissen präsentiert,
(i) Die Informationen können das Ansehen von MC und anderen natürlichen oder juristischen Personen schädigen.
(j) Die Präsentation enthält einen direkten Internet-Link zu den Aufträgen des Kunden oder Links zu Formularen, die eine Registrierung erfordern, und Werbemitteilungen, mit denen Personen zur Registrierung eingeladen werden.

5.2 MC ist berechtigt, den Inhalt der Informationen gemäß Artikel 4 und 5 der AGB zu überprüfen. MC ist berechtigt, den Kunden über die Diskrepanz zwischen dem Verhalten des Kunden und dem Vertrag zu informieren und eine sofortige Abhilfe zu verlangen oder solche Informationen von MC Electronic Systems zu entfernen, ohne die Zustimmung des Kunden einzuholen oder den Kunden im Voraus zu benachrichtigen. In diesem Fall ist MC berechtigt, die Erbringung von Diensten für den Kunden zu kündigen und diesen Vertrag fristlos zu kündigen.

5.3 MC behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Reaktionssysteme im Zuge der Erbringung der Dienstleistungen zu überprüfen. MC behält sich außerdem das Recht vor, die Verwendung der Antwortsysteme zu verhindern, die für die Bewerber, die an angebotenen Stellen interessiert sind, verwirrend oder kompliziert sind, oder den Bewerbern einen negativen Eindruck von den MC-Diensten vermitteln können. MC wird den Kunden, dessen Reaktionssystem involviert ist, vorab über eine solche Verhinderung informieren.

5.4 Der Kunde erkennt an, dass MC während der Bereitstellung des Werbedienstes auf fremden Servern nicht dafür verantwortlich ist, Änderungen der eingegebenen Informationen auf fremden Servern anzuzeigen. Für diesen Service ist keine nachträgliche Textbearbeitung garantiert.

5.5 Wenn der Kunde Pay-per-Click-Systeme verwenden möchte, darf er seine Werbung nur mit vorheriger Zustimmung von MC auf Domains indexieren, die Eigentum von MC sind oder von MC verwaltet werden. MC ist berechtigt, die Erteilung einer solchen Einwilligung zu verweigern, wenn die Werbung MC in irgendeiner Weise daran hindern würde, das Pay - per - Click - System auf der Domain zu verwenden, die MC gehört oder von MC verwaltet wird (z. B. weil das betreffende System nicht mehr als eine Werbung pro Domain zulässt) Domain usw.). Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, ist MC berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz in voller Höhe zu verlangen.

5.6 Im Falle der Erbringung des Dienstes zum Durchsuchen der Lebenslaufdatenbanken ist der Kunde nicht berechtigt, Systeme zu verwenden, die eine automatisierte Datenverarbeitung zum Durchsuchen der Datenbank ermöglichen, da dies die MC Electronic Systems übermäßig belastet. Die Verwendung eines Systems, das die automatisierte Datenverarbeitung bei der Suche in MC-Datenbanken (einschließlich Lebenslaufdatenbanken) ermöglicht, stellt einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung dar.

5.7 MC behält sich das Recht vor, die Verwendung von MC Electronic Systems durch den Kunden zu verhindern, wenn dieser wiederholt und mit allen verfügbaren technischen und rechtlichen Mitteln gegen den Vertrag verstoßen hat.

5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung die im Text und Titel der Anzeige veröffentlichten Daten zu ändern, soweit dies die angebotene Stelle verändern würde. MC ist berechtigt zu beurteilen, ob die Änderungen der Daten den Auftrag ändern, und in diesem Fall ist MC berechtigt, die Aufforderung des Kunden zur Änderung der Daten abzulehnen oder für jede Änderung den vollen Preis für eine andere Anzeige zu verlangen; Wenn die Anzeige auf der Grundlage eines Abonnements veröffentlicht wird, ist MC berechtigt, für jede Änderung der Anzeige, für die das ursprüngliche Stellenangebot veröffentlicht wurde, die volle Anzahl an Credits zu verwenden.

6. EINREICHUNG VON MATERIALIEN UND BEGINN DER NUTZUNG

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, Materialien auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung bei MC einzureichen. Informationen im Zusammenhang mit der automatisierten Datenverarbeitung im Bereich Personalwesen werden von MC Electronic Systems elektronisch akzeptiert, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.2 Wenn die Daten mit MC Electronic Systems eingegeben werden, werden diese Informationen innerhalb von zwei (2) Stunden nach ordnungsgemäßem Versand der Daten in den öffentlichen Bereichen von MC Electronic Systems angezeigt. Wenn der Kunde die autorisierten Teile von MC Electronic Systems zum ersten Mal verwendet (dh durch die Registrierung des neuen Kunden), werden die Informationen in MC Electronic Systems angezeigt, nachdem die Registrierung des neuen Kunden überprüft wurde, jedoch nicht später als drei ( 3) Werktage, nachdem die Daten ordnungsgemäß gesendet und akzeptiert wurden. Werden die Materialien für Personaldienstleistungen auf andere Weise, z. B. auf elektronischem Wege, eingereicht, garantiert MC ihre Veröffentlichung innerhalb der im Voraus vereinbarten Frist, abhängig von der Form und den Eigenschaften der Materialien, spätestens jedoch zehn (10) Werktage nach dem Material ordnungsgemäß eingereicht worden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der Vermittlung von Werbung auf fremden Servern wird die Werbung innerhalb von drei (3) Werktagen nach der Bestellung im Heimatland des fremden Servers veröffentlicht.

6.3 Die Regeln für die Einreichung von Materialien zur Erstellung einer grafischen Darstellung von Stellenangeboten des Auftraggebers oder anderer grafischer Materialien des Auftraggebers, die zur Nutzung von MC Services erforderlich sind, richten sich nach den Bedingungen für die Erstellung von Karriereseiten und Unternehmensprofilen.

6.4 MC behält sich das Recht vor, im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Dienstleistungen die kommerzielle Kommunikation des Kunden abzulehnen, wenn seine Form nicht den Standards angemessener ästhetischer Qualität entspricht, die insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung von MC Electronic Systems zumutbar sind wenn es um Banner (oder andere grafische Anzeigen) geht, die auf der Homepage eines beliebigen MC Electronic Systems angezeigt werden.

6.5 Kommt der Auftraggeber mit der Einreichung der Unterlagen oder der Annahme dieser Unterlagen in Verzug, so hat er alle mit der Verarbeitung der Unterlagen verbundenen Mehrkosten in kürzerer Zeit zu tragen.

6.6 Sofern nicht anders vereinbart, garantiert MC, dass der Service innerhalb von drei (3) Werktagen ab dem Tag nach Erhalt aller in Artikel 3.1 der AGB definierten Materialien für Services bereitgestellt wird. Kommt der Kunde mit der Einreichung der Materialien in Verzug, verlängert sich die Frist, innerhalb derer MC mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen muss, um die Anzahl der Tage der Verspätung. MC behält sich das Recht vor, die Veröffentlichungsfrist zu ändern, wenn die Materialien in nicht standardmäßigen Formaten bereitgestellt werden oder anderweitig vertragswidrig sind.

6.7 Bei Beratungsleistungen wird der Beginn der Leistungserbringung durch MC in einer gesonderten Bestellung angegeben oder im Vertrag vereinbart.

6.8 Der Kunde ist verpflichtet, sich bei den entsprechenden MC Electronic Systems zu registrieren, bevor MC mit der Erbringung der Dienstleistung beginnt, sofern dies von dem jeweiligen MC Electronic System verlangt wird. Der Kunde kann zusätzliche Benutzerkonten erstellen, sofern diese AGB nichts anderes vorsehen.

6.9 Der Kunde ist berechtigt, im jeweiligen MC Electronic System einzelne Stellenangebote für die gesamte Dauer des von MC im MC Electronic System zur Verfügung gestellten Vertragsverhältnisses dynamisch zu verwalten und zu bewerben.

6.10 MC wird jedes Angebot über den Service für den vereinbarten Zeitraum präsentieren. MC zeigt den Auftrag spätestens zwei (2) Stunden nach dem Eintritt des Kunden in das elektronische System von MC an.

6.11 Der Kunde nutzt die Dienste ausschließlich für seinen eigenen Bedarf.

7. VERMITTLUNG

7.1 Wenn die Dienste von einem Agenten verwendet werden, führt der Agent Folgendes aus:
(a) Die MC-Dienste dürfen nur für eigene Zwecke und zur Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Kunden verwendet werden.
(b) darf die Dienste nicht in eigenem Namen vermitteln;
(c) darf Dritten keinen direkten Verkauf von Anzeigen in eigenem Namen oder auf eigene Rechnung über MC Electronic Systems anbieten, insbesondere darf der Agent Dritte nicht kontaktieren, um die Veröffentlichung von Stellenangeboten dieser Dritten sicherzustellen durch MC Electronic Systems;
(d) ist berechtigt, Dritte zu kontaktieren, um Bewerber unter diesen Dritten zu suchen;
(e) Ist berechtigt, eine MC-Marke nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MC zu verwenden.

7.2 Stellenangebote von Vertretern können markiert und den Benutzern als von den Vertretern in MC Electronic Systems vermittelt präsentiert werden. Ob ein Unternehmen als Agent eingestuft wird, entscheidet ausschließlich MC.

7.3 Jeder Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung dieses Artikels der AGB stellt einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag dar.

8. VERWENDUNG VON MC - ELECTRONIC SYSTEMS

8.1 Der Zugriff auf das Konto / die Konten des Kunden in MC Electronic Systems ist durch Anmeldedaten geschützt.

8.2 Der Kunde wird nicht:
(a) Daten in MC Electronic Systems auf automatisierte Weise zu verarbeiten oder MC-Datenbanken auf ähnliche Weise zu nutzen, die über den zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Umfang hinausgehen,
(b) Versuch, auf Teile von MC Electronic Systems zuzugreifen, zu denen MC keinen expliziten Zugang gewährt hat,
(c) Verwenden Sie MC Electronic Systems in einer Weise, die dem Zweck der Vereinbarung zuwiderläuft.

8.3 Der Kunde wird:
(a) MC über alle bei der Verwendung der Systeme festgestellten Sicherheitsmängel von MC Electronic Systems informieren,
(b) Veröffentlichen Sie die Sicherheitsmängel für mindestens neunzig (90) Tage nach der Mitteilung an MC nicht.

8.4 Der Auftraggeber hat auch:
(a) Einrichten eines separaten Benutzerkontos in MC Electronic Systems für jeden Mitarbeiter und Festlegen eindeutiger Anmeldedaten für jedes Konto;
(b) die Weitergabe von Anmeldedaten an die Mitarbeiter des Kunden oder an Dritte zu verhindern;
(c) Schützen Sie die Anmeldedaten und
(d) Verhindern Sie den Missbrauch der Anmeldedaten.

8.5 Der Kunde hat MC unverzüglich über die nicht autorisierte Verwendung von Anmeldedaten oder den Missbrauch solcher Daten zu informieren. MC haftet nicht für einen Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden oder für Schäden und Ansprüche Dritter, die aus der Verletzung der oben genannten Pflichten des Kunden resultieren.

9. VERTRAULICHKEIT

9.1 Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt vertraulicher Informationen zu bewahren. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Daten, die die Vertragsparteien im direkten oder indirekten Zusammenhang mit den Verhandlungen über die gegenseitige Zusammenarbeit erhalten, insbesondere alle Daten, Zeichnungen, Filme, Dokumente, Computermedien, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen, grafischen Entwürfe und Informationen aller Art materielle und immaterielle Arten und Formen, die von den Vertragsparteien schriftlich oder mündlich im Rahmen der Präsentation oder auf andere Weise zum Zwecke der gegenseitigen Zusammenarbeit bereitgestellt werden. Vertrauliche Informationen sind auch alle Informationen über Antragsteller, Kunden, Know-how und andere Angelegenheiten der Parteien, die nicht öffentlich zugänglich und bekannt sind und dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Jede Pressemitteilung oder öffentliche Bekanntmachung der gegenseitigen Zusammenarbeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MC.

9.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Dritte Zugang zu diesen Informationen erhalten. Die Bestimmungen des vorherigen Satzes gelten nicht für vertrauliche Informationen:
(a) zu deren Veröffentlichung MC im Zusammenhang mit der Vereinbarung berechtigt oder verpflichtet ist;
(b) das zum Zeitpunkt der Bekanntgabe gemeinfrei war;
(c) die nicht durch die Verletzung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten einer der Vertragsparteien, ihrer Angestellten, Berater oder Berater öffentlich bekannt geworden oder verfügbar geworden sind oder werden;
(d) die aufgrund einer Verpflichtung, die sich aus den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften oder einer endgültigen Entscheidung von Gerichten oder Behörden (z. B. Polizei der Tschechischen Republik) ergibt, offengelegt wurden;
e) zu deren Weitergabe die betreffende Vertragspartei der anderen Vertragspartei ausdrücklich zugestimmt hat.

9.3 Die Geheimhaltungsverpflichtungen bleiben unabhängig von der Vertragsdauer bestehen.

9.4 MC verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen in Bezug auf den Kunden über die Bestimmungen zur Vertraulichkeit in diesem Artikel 9.1 der AGB hinaus zu offenbaren und vertrauliche Informationen zu sammeln, zu sammeln, zu speichern, zu verbreiten, verfügbar zu machen, zu verarbeiten oder zu verwenden oder diese mit anderen zu kombinieren Informationen in irgendeiner Weise ohne Rechtsanspruch oder entgegen den Anweisungen des Kunden. MC verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, mit denen MC über seine reguläre Tätigkeit für den Kunden hinaus in Kontakt treten kann, unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten, und stellt in dem Zeitraum, in dem MC die vertraulichen Informationen verarbeitet, sicher, dass diese gegen Verluste ausreichend geschützt sind. Diebstahl, Zerstörung, unbefugter Zugriff oder versehentliche oder sonstige Beschädigung oder sonstige unbefugte Verwendung oder Verarbeitung.

9.5 Wenn vertrauliche Informationen in Bezug auf den Kunden an Dritte weitergegeben werden müssen, verpflichtet sich MC, sicherzustellen, dass der Dritte in gleichem Maße wie MC an die Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden ist.

9.6 MC muss gemeinsame Sicherheitsstandards in Bezug auf Computervirenrisiken und Schutz des Computernetzwerks einhalten. MC erkennt seine Verpflichtung an, alle rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf Datenschutz und Geschäftsgeheimnis einzuhalten.

10. VEREINBARUNG

10.1 MC nimmt Aufträge von seinen Kunden entgegen, auf deren Grundlage sie die Kunden mit Diensten versorgen. Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellung gilt als Vertragsentwurf, der zum Zeitpunkt ihrer Lieferung an MC verbindlich wird.

10.2 Der Kunde sendet seine Bestellungen für MC Services in erster Linie durch Ausfüllen und Versenden eines elektronischen Bestellformulars, das in MC Electronic Systems erhältlich ist. Eine verbindliche Bestellung kann auch auf andere von MC zugelassene Weise, zB per E-Mail, Post oder Telefon, versandt werden.

10.3 MC behält sich das Recht vor, die Bestellung innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt abzulehnen, wenn:
(a) Es wurde vom Kunden platziert, der zuvor gegen seine Verpflichtungen aus den AGB oder dem Vertrag verstoßen hat.
(b) die Ausführung eines solchen Auftrags würde im Widerspruch zur MC-Richtlinie stehen;
(c) Die Ausführung eines solchen Auftrags würde im Widerspruch zu den Grundsätzen der fairen Geschäftspraxis, den anerkannten Grundsätzen der Moral oder der öffentlichen Ordnung stehen.

10.4 Wenn MC die Bestellung gemäß Artikel 10.3 der AGB nicht ablehnt, beginnt sie mit der Erbringung der Dienstleistungen gemäß den in der Bestellung angegebenen Informationen. Die Erbringung der Dienstleistung beginnt unverzüglich, sofern sich aus der Bestellung kein späterer Starttermin ergibt.

10.5 Der Vertrag kommt zustande
(a) durch Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung, sofern von den Parteien vereinbart oder von MC verlangt;
(b) durch Bestätigung der Bestellung des Kunden, wenn der Kunde eine solche Bestätigung ausdrücklich angefordert hat;
(c) implizit zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung in Übereinstimmung mit der Bestellung des Kunden und anderen verbindlichen Dokumenten, die den Inhalt des Vertrags ausmachen.

10.6 Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde einverstanden:
(a) mit den Fristen und anderen Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen des Vertrags (Grafikformate, Arten der Einreichung von Materialien usw.);
(b) mit den Einschränkungen, die sich aus der technischen Möglichkeit des Internets und der Umgebung von MC Electronic Systems ergeben;
(c) mit dem Inhalt der Vereinbarung, insbesondere mit den AGB und den Produktbedingungen des jeweiligen Dienstes.

11. PREIS FÜR DIENSTLEISTUNGEN, RECHNUNG

11.1 MC gestattet den Zugang zu MC Electronic Systems and Services gegen eine Zahlung. Einige Teile dieser MC Electronic Systems and Services können kostenlos abgerufen werden.

11.2 Für die erbrachten Leistungen hat der Kunde MC den Preis gemäß der MC-Preisliste für Leistungen zu zahlen, die ab Eingang der Bestellung bei MC gültig ist. Wenn von MC gestattet, kann der Preis auch durch Gutschriften gemäß den Bedingungen für das Anzeigenabonnement für Gutschriften - Benefit beglichen werden.

11.3 Der Preis ist aufgrund des Steuerbelegs (Rechnung) fällig. Gemäß dem Gesetz Nr. 235/2004 Sb. Über die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Fassung stellt MC dem Kunden innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Datum des Vertragsabschlusses eine Rechnung aus. Die Rechnung ist am vierzehnten (14.) Tag des Rechnungsdatums zahlbar, sofern die Parteien nicht nachweislich etwas anderes vereinbart haben.

11.4 Im Fall der Erbringung der Dienstleistung gilt die steuerpflichtige Lieferung mit Ausnahme der Ratenzahlung, des Zahlungsplans oder der Zahlungsquittung als am Tag der Erbringung der Erbringung oder am Tag der Ausstellung eines Steuerbelegs erbracht vielleicht früher. Für die Bestimmung des Datums der steuerpflichtigen Lieferung gemäß § 21 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 235/2004 Sb. Über die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Fassung gelten die in Artikel 3.1 der AGB genannten Leistungen als erbracht am der erste Tag ihrer Bereitstellung durch MC.

11.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Preises oder auf Preisnachlass, wenn er die bestellten Dienstleistungen nicht nutzt oder aus Gründen, die nicht ausschließlich MC zuzurechnen sind.

11.6 MC behält sich das Recht vor, den Beginn der Leistungserbringung von der Zahlung einer Anzahlung in einer bestimmten Höhe und auf eine bestimmte Weise abhängig zu machen.

11.7 Kommt der Kunde länger als vierzehn (14) Kalendertage mit der Zahlung des Preises oder eines Teils davon in Verzug, ist MC berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen zu unterbrechen, bis der Preis vollständig vom Kunden bezahlt wurde. Die Bereitstellung der Dienste wird sofort nach Gutschrift des Betrags auf dem MC-Konto wieder aufgenommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Dauer der Erbringung der Dienstleistungen um den Zeitraum, für den die Erbringung der Dienstleistungen ausgesetzt wurde, und hat keinen Anspruch auf Skonto oder sonstige Ermäßigung des vereinbarten Preises für die Dienstleistungen.

11.8 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Steuerunterlagen (Rechnungen) elektronisch ausgestellt werden.

11.9 Wenn der vereinbarte Zeitraum für die Erbringung von Dienstleistungen, in dem Anzeigen veröffentlicht wurden, abläuft oder ein anderer Dienst vereinbart wurde, läuft die Präsentation aller aktiven Jobs auch am letzten Tag dieses Zeitraums ab, unabhängig vom Zeitpunkt, für den die Jobs angeboten wurden und der Kunde hat keinen Anspruch wegen der vorzeitigen Kündigung. Wenn die Vertragsparteien vereinbaren, ihre Zusammenarbeit um ein weiteres Jahr zu verlängern (ein neues Abkommen wird geschlossen), werden die entsprechenden Anzeigen für den gesamten Zeitraum veröffentlicht, für den sie ursprünglich veröffentlicht wurden.

12. KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG, SANKTIONEN

12.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und MC kann gekündigt werden:
(a) nach Ablauf des Zeitraums, für den der Vertrag geschlossen wurde, sofern dieser Zeitraum in der Bestellung oder im Vertrag angegeben ist;
(b) durch den Rücktritt vom Vertrag gemäß Artikel 13 der AGB;
(c) nach Vereinbarung von MC und dem Kunden.

12.2 Wird der Vertrag aufgrund des Rücktritts von MC vom Vertrag gemäß Artikel 13.1 (b) der AGB gekündigt, ist MC berechtigt, die so genannte Einstellungsgebühr von 1% des im Rahmen des gekündigten Vertrags bereits in Rechnung gestellten Preises zu erheben, wenn Mit demselben Kunden wird ein neuer Vertrag geschlossen.

12.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Leistungspreises in Verzug, ist MC berechtigt, dem Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag in Rechnung zu stellen.

12.4 Die Verpflichtung zur Zahlung von Sanktionen berührt nicht die Verpflichtung zum vollständigen Ersatz von Schäden.

12.5 MC ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Vertrages seinen Verpflichtungen aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten nachzukommen, insbesondere die unbefugte Verwendung personenbezogener Daten bis zur Weitergabe an den Kunden oder einen Dritten zu verhindern Partei, die vom Kunden gemäß den Anweisungen des Kunden oder bis zum Datum der sicheren Entsorgung bestimmt wurde.

12.6 Nach Beendigung des im Vertrag festgelegten Vertragsverhältnisses ist MC verpflichtet, die Verarbeitung personenbezogener Daten einzustellen, mit Ausnahme der Handlungen, die erforderlich sind, um die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Pflichten im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen.

13. RÜCKTRITT DER VEREINBARUNG

13.1 MC ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
(a) die vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien stehen im Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen, guten Sitten, der öffentlichen Ordnung usw. (insbesondere wenn sie Gewalt, Rassismus, Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen usw. fördern),
(b) der Kunde kommt mit der Zahlung seiner Schulden an MC in Verzug; Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass MC berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Kunde mit der Zahlung seiner aus einem anderen Vertrag resultierenden Schulden in Verzug ist.
(c) der Kunde den Ruf von MC und seiner Marken schädigt,
(d) der Kunde die Darstellung von Informationen in MC Electronic Systems verlangt, die gegen Artikel 5.1 der AGB verstoßen,
(e) MC feststellt, dass die Reaktionssysteme des Kunden gemäß Artikel 5.3 der AGB Mängel aufweisen,
(f) MC erfährt, dass der Kunde gegen Artikel 5.6 der AGB verstößt,
(g) Der Kunde verstößt im Wesentlichen gegen die Vereinbarung.

13.2 Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag nur bei einer wesentlichen Verletzung der Pflichten von MC zurückzutreten. Eine wesentliche Verletzung ist insbesondere eine Verletzung von Verpflichtungen von MC, aufgrund derer die Leistungserbringung von MC nachweislich für mehr als zehn (10) aufeinanderfolgende Geschäftstage vollständig ausgesetzt wird, es sei denn, die Aussetzung beruht auf höherer Gewalt.

13.3 Der Rücktritt vom Vertrag hat nur zukünftige Auswirkungen.

14. SCHÄDEN

14.1 Im Falle einer mangelhaften Leistung von MC vereinbaren die Parteien, dass MC:
(a) den Kunden durch Ersatzleistung anderer Dienstleistungen zum entsprechenden Wert vergütet oder
(b) andere von den Parteien vereinbarte Ersatzleistungen erbringen.

14.2 MC haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch Mängel außerhalb der Ausrüstung von MC verursacht wurden. Als höhere Gewalt gilt ein vorübergehendes oder dauerhaftes, außergewöhnliches, unvorhersehbares und unüberwindbares Hindernis, das unabhängig vom Willen von MC entsteht. Im Falle höherer Gewalt von MC hat MC den Kunden unverzüglich über den Sachverhalt und dessen Ursache zu informieren. Sofern nicht anders vereinbart, wird MC seine Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis im Rahmen seiner besten Fähigkeiten und Möglichkeiten auch durch verfügbare alternative Mittel zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen weiterhin erfüllen.

14.3 Die Haftung von MC für Schäden an technischen und Software-Geräten von MC im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die vertraglichen Leistungen bezahlt. MC ist nicht verpflichtet, den Kunden für Schäden zu entschädigen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren.

15. COPYRIGHT UND MARKEN

15.1 Der Kunde ist verpflichtet, Lizenzen für die Nutzung aller Werke, die in den veröffentlichten Informationen, Slogans, audiovisuellen Aufzeichnungen oder Anzeigen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen von MC verwendet werden, enthalten sind, einzuholen und eine Vergütung zu zahlen für diese Lizenzen und alle damit verbundenen Kosten. MC haftet nicht für die Verletzung des Urheberrechts durch den Kunden oder für die Veröffentlichung von Materialien, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Wenn MC im Zusammenhang mit dem Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmung ein Schaden entstanden ist, hat der Kunde MC den Schaden zu ersetzen, nachdem MC den Kunden dazu aufgefordert hat, dies unverzüglich zu tun

15.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, MC Electronic Systems oder Teile davon anderweitig als für seinen eigenen (internen) Gebrauch zu nutzen. Es ist insbesondere untersagt, sie ohne nachweisliche Zustimmung von MC zu verbreiten und zu kopieren oder auf andere Weise technisch zu verarbeiten. Es ist den Kunden auch untersagt, die technischen Mittel oder Inhalte der Websites in irgendeiner Weise zu manipulieren.

15.3 Das Hochladen, Speichern oder Drucken von Materialien, die in MC Electronic Systems gespeichert sind, ist nur für eigene (interne) Zwecke gestattet, und die so erhaltenen Materialien dürfen in keiner Weise weitergegeben werden. Jede andere mechanische oder elektronische Vervielfältigung oder Veränderung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MC untersagt.

16. GELTENDES RECHT, GERICHTSSTANDSABKOMMEN

16.1 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass für ihre Rechtsbeziehung das Recht der Tschechischen Republik gilt.

16.2 Die Parteien vereinbaren hiermit, dass alle Konflikte zwischen ihnen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte der Tschechischen Republik unterliegen und das Gericht der örtlichen Zuständigkeit das Gericht von MC oder das regionale Gericht in der Region ist, in der das allgemeine Gericht von MC befindet.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1 MC ist berechtigt, diese AGB und Produktbedingungen sowie andere in der Vereinbarung enthaltene Vertragsbedingungen im angemessenen Umfang einseitig zu ändern oder zu ergänzen, wenn ein angemessener Änderungsbedarf besteht. In diesem Fall ist MC verpflichtet, den Kunden über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der von der Änderung betroffenen neuen Bedingungen zu informieren und den Kunden rechtzeitig, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen über diese neuen Bedingungen zu informieren in angemessener Weise (in erster Linie, jedoch nicht ausschließlich, per E-Mail oder über MC Electronic Systems, die vom Kunden verwendet werden). Der angemessene Umfang bedeutet die Änderung von Bestimmungen der AGB oder Produktbedingungen sowie anderer Dokumente, auf die sich diese AGB beziehen.

17.2 Wenn der Kunde mit den von MC gemäß Artikel 17.1 der AGB bekannt gegebenen Bedingungen nicht einverstanden ist, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen, indem er innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der MC-Benachrichtigung eine Meinungsverschiedenheit abgibt. In diesem Fall endet der Vertrag mit dem Datum des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen, die von der Änderung betroffen sind, oder mit dem Datum, an dem die Nichtübereinstimmung des Kunden an MC übermittelt wird, je nachdem, was zuerst eintritt.

17.3 Die Bestimmungen der Artikel 17.1 und 17.2 gelten entsprechend für Einwände gegen die Autorisierung eines anderen Bearbeiters, da dieser Begriff in den Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet wird. Abweichend von Artikel 17.2 und über die Bestimmungen der Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten hinaus erfolgen (i) Benachrichtigungen gemäß den Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, und (ii) der Kunde ist verpflichtet, etwaige Einwände unverzüglich, spätestens jedoch mitzuteilen innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der jeweiligen Benachrichtigung. MC wird die Einwände des Kunden prüfen und, falls diese berechtigt sind, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diesen anderen Prozessor ergreifen. Ergreift MC Maßnahmen und erhebt der Kunde innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach Bekanntgabe dieser Maßnahmen keine Einwände gegen diese Maßnahmen, bleibt der Vertrag gemäß den neu mitgeteilten Bedingungen in Kraft und wird wirksam. Erklärt sich der Kunde mit den Maßnahmen nicht einverstanden, die innerhalb der im vorherigen Satz angegebenen Frist getroffen wurden, wird der Vertrag an dem Tag gekündigt, an dem eine solche Mitteilung an MC übermittelt wird. Die Bestimmungen dieses Artikels 17.3 gelten nicht für andere Prozessoren, die mit MC zusammenarbeiten.

17.4 Diese AGB gelten ab dem 13. Juli 2018. Für Kunden, die vor dem Inkrafttreten dieser AGB einen Vertrag mit MC geschlossen haben, gelten diese AGB nach Ablauf der 30-tägigen Frist ab Bekanntgabe einer Änderung dieser AGB.

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